Praxisgemeinschaft Psych. Psychotherapeuten
Hans-Werner Firmenich  Jonas Kersken  |  Ralf Jostes |  Malte vom Brocke | Katharina Hofrage  (PiA)      

✅ **1. Schwerbehindertenausweis**
- Viele Erwachsene mit Autismus haben Anspruch auf einen Grad der Behinderung (GdB), meist zwischen 30–50, manchmal höher.
- Vorteile: Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen, ggf. Nachteilsausgleiche.
- Beantragung: beim Versorgungsamt.
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✅ **2. Eingliederungshilfe (§53 SGB XII, jetzt Teilhabe am sozialen Leben SGB IX)**
- Unterstützungsleistungen, z. B.:
- Assistenz im Alltag
- Unterstützung bei Arbeit, Ausbildung, Wohnen
- Mobilitätshilfen
- Beantragung: beim Sozialamt.
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✅ **3. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX)**
- Unterstützung am Arbeitsplatz, z. B. durch Integrationsfachdienst
- Zuschüsse für den Arbeitgeber, Jobcoaching, technische Hilfen
- Beantragung: Integrationsamt, Deutsche Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit (je nach Fall).
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✅ **4. Pflegegrad (bei starkem Unterstützungsbedarf)**
- Bei erheblichem Hilfebedarf im Alltag kann ein Pflegegrad beantragt werden → Pflegegeld, Pflegesachleistungen.
- Beantragung: Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
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✅ **5. Betreutes Wohnen / Assistenzleistungen**
- Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Autismus, wenn selbstständiges Wohnen nicht gut möglich ist.
- Finanzierung oft über Eingliederungshilfe.
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✅ **6. Kindergeld / Kindergeld für Erwachsene**
- Wenn Autismus schon im Kindesalter vorlag und eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, kann Kindergeld über 18 Jahre hinaus gezahlt werden.
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✅ **7. Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII)**
- Wenn jemand wegen Autismus nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, besteht Anspruch auf Grundsicherung.


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